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Wichtige Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern.
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Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern
Damit Silvester für alle ein guter Start in ein neues Jahr wird, bitten wir Sie, liebe Bürger, folgende Hinweise zu beachten:
· Zünden Sie Raketen und sonstige Feuerwerke niemals in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Kraftfahrzeugen.
· Schließen Sie alle Fenster Ihrer Wohnung, Ihres Hauses, nicht damit sich doch noch eine Rakete in Ihr Eigentum "verirrt".
· Schießen Sie Raketen nur von einer standsicheren Abschußrampe (zum Beispiel eine ein Stück weit eingegrabene Flasche) ab.
· Richten Sie Raketen, Schreckschußpistolen (Waffenbesitzschein pflichtig!) und sonstige Feuerwerkskörper niemals auf Menschen.
· Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitungen.
· Vermeiden Sie, daß Kinder Feuerwerkskörper anzünden.
· Hindern Sie alkoholisierte Personen am Umgang mit Feuerwerkskörpern.
· Werfen Sie einen entzündeten Feuerwerkskörper sofort auf eine freie Fläche und versuchen Sie nie einen "Blindgänger" neu zu zünden.
· Vermeiden Sie Tischfeuerwerke.
Zulassungszeichen auf Feuerwerkskörpern
In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an dem "BAM"-Zulassungszeichen. Es ist auf der Verpackung oder dem Feuerwerkskörper selbst zu finden. Zum Beispiel:
BAM - P II - 1912
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kennzeichnung: P I) dürfen auch von Jugendlichen gezündet werden.
Feuerwerkskörper der Klasse II (Kennzeichnung: P II) dürfen nur von Erwachsenen verwendet werden - und das auch nur in der Neujahrsnacht.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin vergibt das Prüfsiegel. Alle Kracher, die kein "BAM"-Zeichen haben, sind in Deutschland verboten. |
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Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes, neues Jahr
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